Um Unternehmen und Beschäftigten in der Corona-Pandemie zu unterstützen, werden vielfältige steuerliche Hilfen gewährt.
Hilfen für Unternehmen
Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu mit den obersten Landesfinanzbehörden eine Reihe konkreter steuerlicher Erleichterungen abgestimmt.
Die Erleichterungen können Sie nachfolgendem Schaubild entnehmen:
Einzelheiten zu diesen Erleichterungen können Sie der Website des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bestimmte Maßnahmen (z.B. Erstattung oder Anpassung von Steuervorauszahlungen) nur auf Antrag gewährt werden. Gerne können wir Sie beim Antragsverfahren unterstützen.
Bonuszahlungen an Beschäftigte
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Voraussetzung ist, dass Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird die Frist, in der ausgezahlt werden muss, bis 30. Juni 2021 verlängert. Der Steuerfreibetrag von max. 1.500 € bleibt dabei unverändert. Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 € steuerfrei ausgezahlt werden könnten, aber es wird der Zeitraum für die Gewährung des Betrages gestreckt.