Flexibilisierung von Kurzarbeitergeld

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzufedern. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Maßnahmen für Beschäftigte (bundesregierung.de)

 

Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld:

Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, gibt es das Instrument des Kurzarbeitergeldes. Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird. Die Arbeitnehmer müssen (am besten schriftlich) über die Kurzarbeit informiert werden und müssen ihr Einverständnis geben. Ebenso ist ein evtl. vorhandener Betriebs-/Personalrat zu informieren.

 

Wichtig: Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden und dies beantragen. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. 

 

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Anzeige, dem Antrag und der Berechnung finden Sie auf nachfolgender Internetseite:

 https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

 

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Beschäftigte erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).

Für Beschäftigte, deren Entgelt im jeweiligen Kalendermonat mindestens die Hälfte verringert ist, gilt:

  • Ab dem 4. Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent des Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent).
  • Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).

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